Bekanntmachung Wasserrecht
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe erhielt mit Bescheid des Landratsamtes
Bamberg vom 4. Dezember 2024, Az. 42.2-6421.1-Nr. 21/85, die gehobene wasserrechtliche
Erlaubnis für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus dem Brunnen I auf Fl.Nr.
1006 der Gemarkung Reckendorf und Brunnen II auf Fl.Nr. 1000 der Gemarkung Reckendorf
zur öffentlichen Wasserversorgung.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie ein Plansatz liegen in der
Zeit vom 16. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei
der VG Baunach aus.
Mit dem Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid auch gegenüber den Betroffenen,
die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 des Bayer.
Verwaltungsverfahrensgesetzes -BayVwVfG-).
Landratsamt Bamberg
gez.
Ulm
Regierungsrätin