Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Bereich des Landkreises Bamberg hat zum Stand 01. Januar 2022 aktualisierte Bodenrichtwerte ermittelt.
Ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte Auskünfte sind rechtsverbindlich, die hier genannten Werte sind ohne Gewähr.
Folgende Bodenrichtwerte wurden für die Gemeinde Reckendorf neu festgelegt:
Ort | Bodenrichtwertzonennummer | Bodenrichtwert in €/m² erschließungsbeitragsfrei | Gebietsart |
---|---|---|---|
Laimbach | 22080101 | 50 | W |
Obermanndorf / Untermanndorf | 22080102 | 45 | W |
Reckendorf | 22620601 | 90 | W |
Reckendorf | 22620301 | 60 | G |
Reckendorf | 22620401 | 2,30 | A |
Reckendorf | 22620601 | 0,60 | F |
W = Wohnbaufläche
A = Acker
F = forstwirtschaftliche Fläche
G = gewerbliche Baufläche
Wichtige Hinweise:
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte basiert auf den tatsächlichen Grundstücksverkäufen der Jahre 2019 und 2020. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen wurden aus Verkäufen von unbebauten Bauland für den individuellen Wohnungsbau mit einer Grundstücksgröße von 350 - 1.200 m² und einem Richtwertfaktor von 0,5 bis 2,49 ermittelt und beziehen sich grundsätzlich auf einen erschließungsbeitragsfreien Entwicklungszustand. Das bedeutet, die durchschnittlichen oder tatsächlichen Erschließungskosten nach KAG und BauGB (Wasser, Abwasser, Energie, öffentliche Straße oder auch Grünfläche) sind im angegebenen Wert enthalten und entsprechen damit der Musterrichtlinie über Bodenrichtwerte (§ 5 ImmowertV). Abbruchgrundstücke wurden nicht berücksichtigt. Bodenrichtwerte für den Geschosswohnungsbau wurden nicht ermittelt.
Die Bodenrichtwerte für gewerbliche Bauflächen wurden, falls ermittelt, aus Verkäufen von unbebautem Bauland für GEwerbe mit einer Grundstücksgröße von 350 - 5.000 m² und einem Richtwertfaktor von 0,5 bis 2,49 ermittelt und beziehen sich grundsätzlich auf einen erschließungsbeitragsfreien Entwicklungszustand (siehe oben).
Es wurde für jeden Gemeinde ein Bodenrichtwert für Acker ausgewiesen. Der Bodenrichtwert ist nur gültig für Grundstücke, die der Landwirtschaft dienen. Er enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude oder sonstige Anlagen. Der Bodenrichtwert gilt nicht für Freizeitgrundstücke o.ä.
Die Bodenrichtwerte für forstwirtschaftliche Flächen wurden ohne Aufwuchs ausgewiesen. Aus den vorliegenden Verkäufen wurden 40 % für Boden und 60 % für Aufwuchs angesetzt.